Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH - Gesamtkatalog

ERNST WAGENER Hydraulikteile GmbH Technische Änderungen vorbehalten. 01/2013 service@wagener-gmbh.com | +49 2324 68626-0 ALLGEMEINE GESCHÄFTSBEDINGUNEN 2. Zum Angebot gehörige Zeichnungen, Abbildungen, Maß- und Ge- wichtsangaben usw. gelten nur annähernd, sofern nicht ausdrücklich etwas anderes vereinbart ist. Ferner behalten wir uns an dem Ange- bot mit den dazugehörigen Unterlagen ein Eigentums- und Urheber- recht vor. Weitergabe, Veröffentlichung, Vervielfältigung oder Verwirklichung durch Dritte sind nicht zulässig. Wir behalten uns das Recht vor, unter Beibehaltung der wesentlichen Merkmale an dem je- weils beschriebenen oder abgebildeten Artikel, jederzeit und ohne besondere Anzeige eine Änderung vorzunehmen. 3. Für alle angebotenen Artikel gelten die in unseren Verkaufsunter- lagen angegebenen technischen Eigenschaften und Limits. Sofern nicht anders vermerkt, erfolgen alle Angebote unter der Prämisse, dass die Artikel ausschließlich bei Betriebsbedingungen eingesetzt werden, für die sie laut unseren aktuellsten Verkaufsunterlagen vor- gesehen und geeignet sind. 4. Bei Kalkulations- oder Druckfehlern im Angebot behalten wir uns das Recht der Berichtigung vor. Nebenabreden zu unseren Angeboten und Auftragsbestätigungen bedürfen zu ihrer Gültigkeit unserer schriftlichen Bestätigung. VII. Mängelhaftung: 1. Unverzüglich nach Eintreffen der Ware am Bestimmungsort ist diese mit Sorgfalt auf Vollständigkeit, Transportschäden, offensichtliche Mängel, Beschaffenheit und deren Eigenschaften zu prüfen. Unterbleibt die Prüfung, ist jegliche Gewährleistungspflicht des Verkäufers für Mängel der Ware ausgeschlossen. 2. Die Beschaffenheit der Ware gilt als genehmigt, wenn der Käufer nicht innerhalb von 8 Tagen nach Empfang der Ware schriftlich Ein- spruch erhoben hat. Sofern ein verdeckter Mangel nicht innerhalb von 8 Tagen nach Entdeckung schriftlich angezeigt wird, stehen dem Käufer keinerlei Gewährleistungsrechte zu. 3. Eine Gewährleistungspflicht unsererseits besteht nur dann, wenn uns bei Vertragsabschluss alle Betriebsbedingungen bekannt gemacht wurden und die Produkte bestimmungsgemäß unter Berücksichtigung sämtlicher technischer Eigenschaften und Limits eingesetzt werden, was vom Käufer sicherzustellen ist. Der Verkäufer haftet nicht für Schäden, die aus nachfolgenden Gründen entstanden sind: Ungeeignete oder unsachgemäße Behandlung oder Verwendung, feh- lerhafte Montage bzw. Inbetriebsetzung, natürliche Abnutzung, un- geeignete Betriebsmittel oder Austauschwerkstoffe sowie chemische, elektrochemische oder elektrische Einflüsse. 4. Unsere Gewährleistungspflicht erlischt, wenn der Käufer eigen- mächtig Eingriffe an der Ware vornimmt oder von einem Dritten vor- nehmen lässt. 5. Soweit ein von uns zu vertretender Mangel der Kaufsache vorliegt, sind wir nach unserer Wahl im Rahmen der gesetzlichen Ge- währleistung zur Nacherfüllung in Form einer Mangelbeseitigung oder zur Lieferung einer neuen mangelfreien Sache berechtigt. Eine Nach- erfüllung gilt mit dem zweiten vergeblichen Versuch als fehlgeschla- gen. Ist die Nacherfüllung fehlgeschlagen, kann der Käufer nach seiner Wahl Herabsetzung des Kaufpreises (Minderung) verlangen oder den Rücktritt vom Vertrag erklären. 6. Schadensersatzansprüche wegen eines Mangels kann der Käufer erst geltend machen, wenn die Nacherfüllung fehlgeschlagen ist oder der Verkäufer die Nacherfüllung verweigert. 7. Sofern wir fahrlässig eine vertragswesentliche Pflicht verletzen, ist unsere Ersatzpflicht auf die Summe unserer Haftpflichtversicherung beschränkt. Wir sind bereit, dem Besteller bei begründeter Notwen- digkeit Einblick in unsere Police zu gewähren. 8. Sofern wir schuldhaft eine wesentliche vertragspflicht verletzen, ist die Haftung auf den vertragstypischen Schaden begrenzt; im üb- rigen ist sie gemäß Ziffer 6 ausgeschlossen. Von einer wesentlichen Vertragspflicht im Sinnne dieser AGB ist immer dann zu sprechen, wenn wir solche Absichten schuldhaft verletzen, auf deren ordnungsgemä- ßer Erfüllung der Käufer vertraut und auch vertrauen darf, weil sie den Vertrag prägen. 9. Die Gewährleistungszeit beträgt 12 Monate, gerechnet ab Gefahr- übergang. 10. Eine weitergehende Haftung auf Schadensersatz als in Ziffer 6-8 vorgesehen, ist – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt nicht für Ansprüche gemäß §§ 1,4 Produkthaftungsgesetz. Satz 1 dieser Ziffer 10 gilt auch dann nicht, wenn wir für einen Körper- oder Gesundheitsschaden aus anderen Rechtsgründen haften. Sofern nicht die Haftungsbegrenzung gemäß Ziffer 8 bei Ansprüchen aus der Pro- duzentenhaftung gemäß § 823 BGB wegen Sachschäden eingreift, ist unsere Haftung auf die Ersatzleistung der Versicherung begrenzt. Soweit diese nicht oder nicht vollständig eintritt, sind wir bis zur Höhe der Deckungssumme zur Haftung verpflichtet. Satz 1 dieser Zif- fer 10 gilt auch nicht bei anfänglichem Unvermögen oder zu vertre- tender Unmöglichkeit. Soweit unsere Haftung ausgeschlossen oder beschränkt ist, gilt dies auch für die persönliche Haftung unserer Angestellten, Arbeitnehmer, Mitarbeiter, Vertreter und Erfüllungsge- hilfen. VIII. Rücksendungen: Rücksendungen werden nur dann angenommen, wenn diese vorab te- lefonisch angekündigt wurden und für den Empfänger kostenfrei sind. Unfrei gesendete Ware wird von uns nicht angenommen. Der Käufer ist für die richtige und angemessene Verpackung verantwortlich. Be- schädigungen aufgrund unzureichender Verpackung verpflichten den Käufer zu entsprechender Schadensbegleichung. Bei einer Rücksen- dung haftet die Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH weder für Be- schädigung noch Verlust der Ware. Sonderanfertigungen sind von der Rückgabe bzw. Umtausch ausgeschlossen. IX. Erfüllungsort: Für beide Vertragsteile ist der Erfüllungsort für Lieferung und Zahlung und alle sonstigen Rechte und Pflichten der Hauptsitz des Lieferers. Gerichtsstand, auch für Wechsel- und Schecklagen, ist für beide Teile Bochum. X. Anwendbares Recht, Datenschutz, Wirksamkeit: 1. Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland, wobei die Gel- tung des einheitlichen Internationalen Kaufrechts (UNCITRAL-Ab- kommen) ausgeschlossen wird. 2. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist berechtigt, die ihr vom Kunden überlassenen Daten elektronisch zu speichern und wei- ter zu verarbeiten. Eine Löschung der Daten erfordert die Schrift- form. Die Firma Ernst Wagener Hydraulikteile GmbH ist dann berechtigt, Kundendaten, die sich aus den Vertragsunterlagen erge- ben oder die zur Vertragsdurchführung notwendig sind an Dritte, ins- besondere an Kreditinstitut und Vertragspartner weiterzugeben, soweit dies der Auftragsabwicklung dient. Die geltenden Bestim- mungen des Datenschutzes werden von der Firma Ernst Wagener Hy- draulikteile GmbH beachtet. 3. Sollten eine oder mehrere Bestimmungen unwirksam sein, so be- rührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht. XI. Sonstiges: Alle verwendeten Markennamen, Bilder, Zeichnungen und Filme sind Eigentum der Hersteller und werden nur zur eindeutigen Bezeichnung

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